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Homepage der Neustadtfunken

Reglement für das Traditionscorps der KG Neustadtfunken

 

Das Traditionscorps der KG Neustadtfunken versteht sich als Offizierscorps im Sinne der karnevalistischen Auslegung des preußischen Militärs des 18. Jahrhunderts. Zur Pflege und Verwirklichung des historisch begründeten Brauchtums im rheinischen Karneval gibt sich das Corps das nachfolgende Reglement.

 
§1
Das Corps ist Teil der Karnevalsgesellschaft Neustadtfunken e.V.
Es pflegt das Brauchtum als Tanzcorps. Zum Corps gehört ein Tanzmariechen, dass unter dem besonderen Schutz des Corps steht.

§2
Erste Pflicht des Corps ist es, durch sein Dasein und Wirken allen im Karneval Spaß und Freude zu bereiten.

§3
Das Corps fördert durch sein Verhalten und Auftreten das Ansehen Gesellschaft in der Öffentlichkeit.

§4
Das Corps pflegt den kameradschaftlichen Umgang miteinander und untereinander.

§5
Pflichten und Aufgaben des Corps treffen jeden einzelnen Offizier.
Nur aus wichtigen Gründen kann von einer Wahrnehmung dieser Pflichten abgesehen werden.

§6
Jeder Offizier im Corps hat Anspruch auf gerechte Behandlung und Anerkennung.
Die Würdigung seiner Mitwirkung im Corps erfolgt nach diesem Reglement.
Das Corps entscheidet mehrheitlich über jeweils anzuwendende Maßnahmen.


§7
Das Corps gibt sich zu diesem Zweck eine besondere Ordnung, in dem die anzuwendenden Regularien festgelegt sind.
Dazu gehören unter anderem Beförderungen und Auszeichnungen für Verdienste und besondere Leistungen sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen dieses Reglement.


 

Ausgefertigt und gegeben zu Opladen im März 2002


 

             Stefan Steinacker                                                Karl Landers

               Kommandant                                                      Wachoffizier